Wer zahlt den Schlüsseldienst: Mieter oder Vermieter?
Veröffentlicht am 05.07.2021 von SchlüsselflixAls Schlüsseldienst wissen wir von Schlüsseldienst Schlüsselflix besser als kein anderer, dass es nichts Ärgerlicheres für Mieter gibt, als den eigenen Haustürschlüssel zu verlieren. Dabei spielt es dann auch kaum eine Rolle, ob der Schlüssel außerhalb der eigenen vier Wände verloren gegangen ist, gestohlen worden ist oder man sich ausgesperrt hat – die Frage ist dann immer nur, wie man möglichst schnell wieder in seine Wohnung gelangt. Die meisten unserer Kunden zögern nicht lange und rufen einen Schlüsseldienst. Viele Schlüsseldienste verlangen noch immer horrende Gebühren für die einfache Türöffnung und die Mieter sind im Anschluss geschockt über die hohe Rechnungssumme, die Sie zahlen sollen. Dann stellt sich die zentrale Frage: wer zahlt, Mieter oder Vermieter? Auf diese Frage möchten wir in diesem Blog Beitrag eingehen.
- 1Von den Pflichten eines Mieters:
- 2Was Sie vor der Beauftragung eines Schlüsseldienstes wissen müssen:
Von den Pflichten eines Mieters:
Die erste Frage, die es nun zu klären gibt, ist, wer Schuld an der Beauftragung des Schlüsseldienstes hat. Wenn der Schlüssel gestohlen worden ist oder im Schloss abgebrochen ist, haben Sie die Situation selber herbeigeführt, wenn auch nicht freiwillig. Wenn die Haustür einen Konstruktionsfehler oder technischen Defekt aufweist, sieht die Situation schon anders aus. Doch auch wer sich aus Versehen aus seiner Wohnung ausschließt trägt die alleinige Schuld. Als Mieter stehen sie in der Pflicht, die Wohnung in einem tadellosen Zustand zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass nichts beschädigt wird, was in diesem Falle selbstverständlich auch für die Haustür und die Schlösser in Ihrer Wohnung gilt.
Wenn es jedoch um Verschleißerscheinungen geht und sich der Briefkasten nicht mehr öffnen lässt, der Schlüssel im Schloss klemmt und ein Schlüsseldienst mit der Reparatur des Schlosses beauftragt werden muss, trägt der Vermieter die Kosten. Wenn der Schlüssel Notdienst der Meinung ist, dass der Mangel aufgrund von Alterserscheinungen aufgetreten ist, und es sich um einen plötzlich aufgetretenen Defekt handelt, muss dem Vermieter keine Frist zur Mangelbeseitigung gewährt werden und die Kosten müssen durch den Vermieter entrichtet werden.
Was Sie vor der Beauftragung eines Schlüsseldienstes wissen müssen:
Bevor Sie kopflos handeln und direkt einen Schlüsseldienst mit der Türöffnung beauftragen sollten Sie bedenken, dass der Vermieter vor der Kontaktaufnahme mit dem Schlüsseldienst informiert werden muss. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn das Türschloss defekt ist und die Wohnung daher nicht betreten werden kann. Im besten Falle kontaktiert der Vermieter den Schlüsseldienst und Sie sind auf der sicheren Seite, dass die Kosten entsprechend übernommen werden. Noch besser ist es natürlich, wenn ein Ersatzschlüssel beim Hausmeister oder dem Eigentümer sowie Nachbarn oder Freunden deponiert wurde und Sie sich den Schlüsseldienst von vornherein sparen können. Wir von Schlüsseldienst Schlüssel fix empfehlen Ihnen dieser Stelle, sich am besten direkt Ihren Mietvertrag noch einmal anzuschauen und diesen auf eine entsprechende Klausel zu prüfen, damit Sie für die Zukunft gewappnet sind und wissen, wie Sie sich in der Notsituation verhalten müssen.
Wenn es nun passiert ist, der Schlüssel verschwunden ist, Sie sich ausgesperrt haben oder Ihre Handtasche mit samt dem Haustürschlüssel gestohlen worden ist, bleibt nach der Kontaktaufnahme mit Hausverwaltung und Vermieter nur noch die Beauftragung eines Schlüsseldienstes. Dieser wird sich kompetent darum kümmern, dass Ihre Haustür in kürzester Zeit geöffnet wird. Wenn Sie bei der Haftpflichtversicherung den Schlüsselverlust zusätzlich mitversichert haben, können Sie die Rechnung des Schlüsseldienstes anschließend einfach an Ihre Versicherung weiterleiten. Die Kostenfrage wäre in diesem Falle damit geklärt.
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